
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gehört zu den umstrittensten sozialpolitischen Vorhaben des Jahres 2026. Während die Bundesregierung von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Barrierefreiheit spricht, sehen zahlreiche Behindertenverbände, Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten erhebliche Schwächen im Gesetzentwurf. Doch was genau sieht die Reform vor, welche Neuerungen sind geplant und warum gibt es so viel Kritik?
Was ist das BGG?
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und Benachteiligungen verhindern. Bisher richteten sich viele Verpflichtungen vor allem an Bundesbehörden und öffentliche Stellen. Die Reform 2026 soll den Anwendungsbereich erweitern und Barrierefreiheit stärker in den Alltag integrieren. (Deutscher Bundestag)
Die wichtigsten Änderungen der BGG-Reform 2026
Der vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossene Gesetzentwurf enthält unter anderem folgende Neuerungen:
- Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen sollen erstmals stärker in die Pflicht genommen werden.
- Die digitale Barrierefreiheit für Websites und Apps soll ausgeweitet werden.
- Schlichtungsverfahren bei Diskriminierungsfällen sollen gestärkt werden.
- Bestehende Einrichtungen und Unternehmen erhalten teilweise mehrjährige Übergangsfristen zur Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen. (AssistenzPlus)
Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention besser umzusetzen und bestehende Teilhabebarrieren abzubauen. (Deutscher Bundestag)
Aktueller Stand der Reform
Nach dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf in Bundestag und Bundesrat eingebracht. Im Mai 2026 fand die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt. Die weitere Beratung erfolgt in den zuständigen Ausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Arbeit und Soziales. (Deutscher Bundestag)
Ob der Entwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, ist noch offen. Zahlreiche Verbände und Sachverständige haben bereits Nachbesserungen gefordert. (Institut für Menschenrechte)
Warum die Kritik so deutlich ausfällt
1. Zu viele Ausnahmen für private Unternehmen
Der wohl größte Kritikpunkt betrifft die Verpflichtungen für die Privatwirtschaft. Zwar sieht der Gesetzentwurf grundsätzlich mehr Barrierefreiheit vor, gleichzeitig enthalten die Regelungen zahlreiche Ausnahmen. Insbesondere bauliche Veränderungen können häufig als „unzumutbare Belastung“ eingestuft werden. Kritiker befürchten daher, dass viele Unternehmen letztlich keine umfassenden Anpassungen vornehmen müssen. (barrierefreiheitsgesetz.org)
2. Fehlende Sanktionen
Verbände bemängeln außerdem, dass Verstöße gegen Barrierefreiheitsanforderungen kaum wirksame Konsequenzen nach sich ziehen. Zwar können Diskriminierungen festgestellt werden, echte Verpflichtungen zur Beseitigung der Barrieren fehlen jedoch häufig. (barrierefreiheitsgesetz.org)
3. Umsetzung dauert zu lange
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die langen Übergangsfristen. Einige Maßnahmen sollen erst in den kommenden Jahren oder sogar Jahrzehnten vollständig umgesetzt werden. Behindertenverbände argumentieren, dass Menschen mit Behinderungen dadurch weiterhin über lange Zeiträume von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen bleiben könnten. (BSK)
4. Menschenrechtliche Bedenken
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Nach Einschätzung des Instituts erfüllt der aktuelle Entwurf zentrale Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend und müsse im parlamentarischen Verfahren überarbeitet werden. (Institut für Menschenrechte)
Stimmen aus Verbänden und Zivilgesellschaft
Besonders scharf äußerten sich Aktivisten und Selbstvertretungsorganisationen. Die Reform wurde unter anderem als „Etikettenschwindel“, „vertane Chance“ oder sogar als „Rückschritt“ bezeichnet. Kritisiert wird vor allem, dass Barrierefreiheit zwar als Ziel formuliert werde, die praktische Durchsetzung jedoch zu schwach ausgestaltet sei. (barrierefreiheitsgesetz.org)
Auch der Sozialverband VdK wirft der Bundesregierung vor, die Reform nicht mit der notwendigen Priorität voranzutreiben und verbindlichere Regelungen zu vermeiden. (Sozialverband VdK Deutschland e.V.)
Fazit
Die BGG-Reform 2026 könnte ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion und Barrierefreiheit in Deutschland werden. Positiv ist insbesondere, dass erstmals auch private Anbieter stärker in den Fokus rücken. Gleichzeitig zeigt die breite Kritik von Verbänden, Experten und Betroffenen, dass viele die Reform für nicht weitreichend genug halten.
Ob das Gesetz am Ende tatsächlich zu einem spürbaren Abbau von Barrieren führt oder lediglich symbolische Verbesserungen bringt, wird maßgeblich davon abhängen, welche Änderungen Bundestag und Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch vornehmen.