Viele Menschen mit Behinderung zahlen unnötig zu viel Steuern – einfach, weil sie den Behinderten-Pauschbetrag nicht kennen oder nicht vollständig nutzen. Dabei handelt es sich um eine der einfachsten steuerlichen Entlastungen in Deutschland: kein Belegchaos, kein Sammeln einzelner Rechnungen, kein kompliziertes Nachweisen jeder Ausgabe.
Der Pauschbetrag wird direkt in der Steuererklärung berücksichtigt und senkt das zu versteuernde Einkommen pauschal.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Der Artikel wurde am 16.05.2026 veröffentlicht und zuletzt am 16.05.2026 editiert.
Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Menschen mit Behinderung pauschal für erhöhte Lebenshaltungskosten gewährt wird.
Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 33b:
Gesetze im Internet – § 33b EStG
Der große Vorteil:
- keine Einzelnachweise nötig
- automatisch ab GdB 20 möglich
- jährliche Steuerentlastung
Wie hoch ist der Pauschbetrag?
Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB):
- GdB 20 bis 40: gestaffelter kleiner Pauschbetrag
- GdB 50 bis 100: deutlich höhere Pauschbeträge
- zusätzlich: Merkzeichen wie H oder Bl erhöhen den Betrag stark
Aktuelle Übersicht bietet das Bundesfinanzministerium:
Bundesfinanzministerium – Behinderten-Pauschbetrag
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Menschen mit:
- anerkanntem Grad der Behinderung (GdB ≥ 20)
- gültigem Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
Auch wichtig:
- der Pauschbetrag gilt ab dem Monat der Feststellung
- rückwirkende Änderungen sind möglich (unter bestimmten Bedingungen)
So wird der Pauschbetrag genutzt
Viele verlieren Geld, weil sie ihn nicht aktiv in der Steuererklärung angeben.
Schritt für Schritt:
- Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis bereithalten
- GdB prüfen
- in der Steuererklärung eintragen (Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“)
- Finanzamt berücksichtigt den Pauschbetrag automatisch
Wichtig: Pauschbetrag oder Einzelnachweise?
Du hast eine Wahl:
Option 1: Pauschbetrag
- einfach
- automatisch
- keine Belege nötig
Option 2: außergewöhnliche Belastungen
- möglich bei sehr hohen Kosten
- aber nur sinnvoll, wenn diese den Pauschbetrag übersteigen
In der Praxis gilt oft:
Der Pauschbetrag ist die schnellste und sicherste Lösung.
Zusätzliche Erhöhungen durch Merkzeichen
Der Pauschbetrag kann deutlich steigen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen.
Besonders relevant:
- H (hilflos)
- Bl (blind)
- TBl (taubblind)
Diese führen zu den höchsten Pauschbeträgen.
REHADAT – Steuerliche Nachteilsausgleiche
Häufige Fehler, die Geld kosten
Viele verschenken jedes Jahr Geld durch typische Irrtümer:
1. Pauschbetrag wird nicht eingetragen
Das Finanzamt berücksichtigt ihn nicht automatisch ohne Angaben.
2. Falsche Annahme „zu geringer GdB lohnt sich nicht“
Schon ab GdB 20 gibt es einen Anspruch.
3. Kein Antrag auf rückwirkende Berücksichtigung
Oft sind auch Vorjahre noch korrigierbar.
4. Kombination mit anderen Entlastungen vergessen
Zum Beispiel:
- Pflege-Pauschbetrag
- Fahrtkostenpauschalen
- Krankheitskosten (zusätzlich möglich)
Kann man den Pauschbetrag übertragen?
Ja, in bestimmten Fällen:
- bei Kindern kann der Pauschbetrag auf Eltern übertragen werden
- bei fehlendem Einkommen kann er steuerlich innerhalb der Familie genutzt werden
Das kann besonders bei pflegenden Angehörigen wichtig sein.
Fazit
Der Behinderten-Pauschbetrag ist eine der einfachsten und effektivsten Steuererleichterungen in Deutschland. Trotzdem wird er häufig übersehen oder nicht vollständig genutzt.
Wer seinen GdB kennt, den Antrag korrekt in der Steuererklärung angibt und mögliche Ergänzungen prüft, kann jedes Jahr spürbar Steuern sparen – ohne zusätzlichen Aufwand im Alltag.
Kurz gesagt: Ein kleiner Eintrag in der Steuererklärung kann einen echten finanziellen Unterschied machen.