Barrierefreie Türen müssen ausreichend breit sein, damit Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Gehstützen sie sicher und möglichst selbstständig passieren können. Dabei kommt es nicht nur auf die Breite des Türblatts an. Entscheidend ist vor allem die lichte Durchgangsbreite, also der tatsächlich nutzbare freie Durchgang bei geöffneter Tür.
Für 2026 sind insbesondere die Anforderungen der DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Gebäude und der DIN 18040-2 für Wohnungen relevant. Dabei ist zwischen einer allgemein barrierefreien Nutzung und den erhöhten Anforderungen für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung zu unterscheiden. Die DIN 18040 beschreibt Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen; die konkrete rechtliche Verbindlichkeit kann sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen und eingeführten Technischen Baubestimmungen ergeben.
Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch sind alle Angaben, insbesondere zu Kosten oder Preisen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Der Artikel wurde am 13.09.2026 veröffentlicht und zuletzt am 13.09.2026 editiert.
Barrierefreie Türbreiten Tabelle 2026
Die folgende Tabelle gibt einen kompakten Überblick über wichtige Orientierungswerte:
| Nutzung | Empfohlene bzw. erforderliche lichte Türbreite | Geeignet für |
|---|---|---|
| 70 cm | eher ungeeignet | eingeschränkte Nutzung, keine umfassende Barrierefreiheit |
| 80 cm | Mindestmaß für viele barrierefreie Wohnungstüren | Rollator, Gehstützen, teilweise Rollstuhl |
| 85 cm | komfortabler als 80 cm | Rollator und viele Hilfsmittel |
| 90 cm | wichtiges Maß für Rollstuhlnutzung | Rollstuhl, Elektrorollstuhl, Rollator |
| 95 cm | zusätzlicher Komfort | breitere Rollstühle und Hilfsmittel |
| 100 cm | sehr komfortabler Durchgang | größere Hilfsmittel, Pflegebereiche |
| 105 cm und mehr | Sonder- bzw. Komfortbereich | Betten, große Pflegehilfsmittel, besondere Anforderungen |
Wichtig: Türblattbreite, Zargenmaß und lichte Durchgangsbreite sind nicht dasselbe. Eine Tür mit einem nominellen Türblattmaß von 90 cm bietet nicht automatisch eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm.
Welche Türbreite braucht ein Rollstuhl?
Für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung ist eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm ein zentraler Planungswert. Für öffentlich zugängliche Gebäude nennt die DIN 18040-1 ebenfalls mindestens 90 cm lichte Durchgangsbreite.
Bei Wohnungen unterscheidet die DIN 18040-2 zwischen den Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung und den zusätzlichen Anforderungen für Wohnungen, die mit dem Rollstuhl uneingeschränkt nutzbar sein sollen. In Ratgebern zur DIN 18040-2 werden deshalb häufig 80 cm als Mindestmaß für barrierefreie Türen innerhalb der Wohnung und 90 cm für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung genannt.
Für einen Rollstuhl sollte deshalb bei einer Neuplanung möglichst mit 90 cm lichter Durchgangsbreite geplant werden.
Was bedeutet „lichte Durchgangsbreite“?
Die lichte Durchgangsbreite ist der tatsächlich verbleibende freie Platz, durch den eine Person mit ihrem Hilfsmittel hindurchfahren kann.
Das bedeutet: Es reicht nicht, einfach die Breite des Türblatts mit einem Zollstock zu messen.
Zu berücksichtigen sind beispielsweise:
- Türzarge
- Türblatt
- Türbänder
- Türdrücker
- Öffnungswinkel
- angrenzende Wände
- sonstige Einbauten
Die DIN 18040-2 weist ausdrücklich darauf hin, dass die lichte Durchgangsbreite abhängig vom Öffnungswinkel durch angrenzende Wände oder Einbauten reduziert werden kann.
Beispiel
Eine Tür kann auf dem Typenschild oder im Angebot als „90 cm Tür“ bezeichnet werden. Wenn Zarge und Türblatt jedoch so angeordnet sind, dass tatsächlich nur 86 oder 87 cm frei bleiben, entspricht sie nicht automatisch einer geforderten lichten Durchgangsbreite von 90 cm.
Deshalb sollte bei der Planung immer das lichte Fertigmaß kontrolliert werden.
Türbreite für Rollator
Für Rollatornutzer ist nicht nur die Breite des menschlichen Körpers entscheidend. Der Rollator kann erheblich breiter sein als die Person.
Eine lichte Breite von 80 cm kann bei vielen Rollatoren ausreichen. Für komfortables Passieren und insbesondere für größere Rollatoren ist eine größere Türöffnung jedoch vorteilhaft.
Bei der Planung sollte deshalb der tatsächlich verwendete Rollator vermessen werden.
Die Anforderungen an die Bewegungsfläche vor der Tür spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Für das Heranfahren an Türen werden je nach Situation zusätzliche seitliche und frontale Bewegungsflächen benötigt.
Türbreite für Menschen mit Gehstützen
Bei Unterarmgehstützen oder anderen Gehhilfen ist die notwendige Türbreite grundsätzlich geringer als bei einem Rollstuhl. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Person die Tür möglicherweise nicht direkt frontal passieren kann.
Eine Tabelle zur Orientierung:
| Gehhilfe | Praktische Türbreite | Empfehlung |
|---|---|---|
| Einzelne Gehstütze | ab ca. 70–80 cm | 80 cm komfortabler |
| Zwei Unterarmgehstützen | ca. 80 cm | 80–90 cm empfehlenswert |
| Rollator | ca. 80–90 cm | 90 cm komfortabler |
| Schmaler Rollstuhl | ca. 80–90 cm | 90 cm empfehlenswert |
| Standard-Rollstuhl | ca. 90 cm | 90 cm als wichtiger Richtwert |
| Elektrorollstuhl | ab ca. 90 cm | tatsächliche Breite prüfen |
| Pflege-/Spezialrollstuhl | häufig 90 cm oder mehr | Hilfsmittel individuell vermessen |
Diese Werte ersetzen keine individuelle Vermessung. Gerade Elektrorollstühle, Pflegehilfsmittel und Spezialrollstühle können deutlich breiter sein.
Warum 90 cm für Rollstühle sinnvoll sind
Ein Rollstuhl ist nicht nur so breit wie seine Sitzfläche. Räder, Greifreifen, Armlehnen und Rahmen bestimmen die tatsächliche Gesamtbreite.
Zusätzlich muss beim Durchfahren einer Tür ein gewisser Bewegungsspielraum vorhanden sein.
Eine Tür mit 90 cm lichter Breite bietet daher deutlich mehr Reserven als eine Öffnung mit nur 80 cm. Für öffentlich zugängliche Gebäude ist die lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm entsprechend ein zentraler Wert.
Barrierefreie Wohnungstüren: 80 oder 90 cm?
Diese Frage sorgt häufig für Verwirrung.
Bei einer barrierefreien Wohnung nach DIN 18040-2 können innerhalb der Wohnung Türen mit einer lichten Durchgangsbreite von 80 cm vorgesehen werden. Für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gelten höhere Anforderungen; hier sind 90 cm ein entscheidender Planungswert.
Für eine Wohnung, die langfristig flexibel bleiben soll, kann es deshalb sinnvoll sein, Türen möglichst mit 90 cm lichter Durchgangsbreite zu planen.
Das gilt insbesondere für:
- Schlafzimmer
- Badezimmer
- Küche
- Wohnzimmer
- Wohnungseingang
- Terrassentüren
- Türen zu Pflege- und Nebenräumen
Wohnungseingangstür: Welche Breite ist erforderlich?
Bei der Wohnungseingangstür sollte besonders auf ausreichend Platz geachtet werden. Für eine rollstuhlgerechte Nutzung werden häufig 90 cm lichte Durchgangsbreite angesetzt. Auch die Bewegungsfläche vor und hinter der Tür muss berücksichtigt werden.
Eine ausreichend breite Tür allein macht einen Eingang deshalb noch nicht vollständig barrierefrei.
Relevant sind beispielsweise:
- stufenloser Zugang
- Türschwelle
- Bewegungsfläche
- Türöffnungsrichtung
- Türdrücker
- seitlicher Abstand zur Wand
- Kraft zum Öffnen
- eventuell automatischer Türantrieb
Barrierefreie Badezimmertür
Bei Badezimmern ist die Türbreite besonders wichtig, weil hier häufig Rollstuhl, Rollator oder Pflegehilfsmittel eingesetzt werden.
Für ein rollstuhlgerechtes beziehungsweise barrierefreies WC wird häufig eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm angesetzt. Zusätzlich muss ausreichend Bewegungsfläche vorhanden sein. Drehflügeltüren sollten bei entsprechenden Sanitärraumanforderungen nicht in den Raum hineinschlagen, damit eine hilfsbedürftige Person im Notfall nicht durch das Türblatt blockiert wird.
Bewegungsfläche vor der Tür
Eine ausreichend breite Tür reicht nicht aus, wenn der Rollstuhl davor nicht richtig positioniert werden kann.
Bei Drehflügeltüren sind deshalb Bewegungsflächen zu berücksichtigen. Für bestimmte Situationen nennt die DIN 18040-2 beispielsweise eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm. Bei Schiebetüren können andere Abmessungen vorgesehen sein.
Das ist insbesondere bei kleinen Badezimmern, Fluren und Wohnungseingängen wichtig.
Warum die Bewegungsfläche entscheidend ist
Ein Rollstuhlfahrer muss die Tür häufig seitlich oder frontal anfahren. Ist vor der Tür nicht ausreichend Platz vorhanden, kann selbst eine 90 cm breite Tür schwierig zu bedienen sein.
Deshalb sollten Türbreite und Bewegungsfläche immer gemeinsam geplant werden.
Türhöhe bei Barrierefreiheit
Neben der Breite spielt auch die lichte Höhe eine Rolle.
Für Türen in öffentlich zugänglichen Gebäuden wird nach DIN 18040-1 eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 205 cm genannt.
Auch bei Wohnungen wird häufig eine lichte Höhe von mindestens 205 cm als Orientierungswert genannt.
Türschwellen und Barrierefreiheit
Eine breite Tür kann trotzdem eine Barriere darstellen, wenn sich am Boden eine hohe Schwelle befindet.
Für eine möglichst barrierefreie Gestaltung sind deshalb schwellenarme oder schwellenlose Übergänge vorzuziehen.
Bei technisch notwendigen Schwellen sind die zulässigen Höhen und die konkrete Ausführung nach der jeweiligen Norm und Einbausituation zu prüfen.
Gerade bei Balkon- und Terrassentüren sollte außerdem auf einen möglichst ebenen Übergang geachtet werden.
Türbreite im öffentlichen Gebäude
Für öffentlich zugängliche Gebäude gelten die Anforderungen der DIN 18040-1. Dazu gehören beispielsweise:
- Behörden
- Arztpraxen
- öffentliche Einrichtungen
- Kulturgebäude
- Geschäfte
- Gastronomie
- Bildungseinrichtungen
Für Türen wird dort eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm genannt. Auch die lichte Durchgangshöhe soll mindestens 205 cm betragen.
Die DIN 18040-1 berücksichtigt darüber hinaus Bewegungsflächen, Flure, Rampen und weitere Anforderungen an die barrierefreie Erreichbarkeit.
Flurbreite und Türbreite zusammen betrachten
Eine 90 cm breite Tür nützt wenig, wenn der davorliegende Flur zu eng ist.
Für öffentlich zugängliche Gebäude werden deshalb ebenfalls Anforderungen an Verkehrsflächen und Bewegungsflächen gestellt. Für das Wenden eines Rollstuhls wird beispielsweise eine Fläche von 150 × 150 cm als wichtiger Richtwert verwendet.
Bei der Planung einer Wohnung sollte deshalb die gesamte Bewegungsroute betrachtet werden:
Eingang → Flur → Tür → Raum → Möbel → nächste Tür
Nicht nur die einzelne Tür entscheidet über die tatsächliche Barrierefreiheit.
Türbreite richtig messen
Wer überprüfen möchte, ob eine vorhandene Tür für Rollstuhl oder Rollator geeignet ist, sollte die lichte Durchgangsbreite messen.
Dabei wird die Tür vollständig geöffnet und die tatsächlich freie Breite zwischen den begrenzenden Bauteilen ermittelt.
Eine einfache Checkliste:
- Tür vollständig öffnen.
- Engste Stelle des Durchgangs bestimmen.
- Abstand zwischen Zarge beziehungsweise angrenzenden Bauteilen messen.
- Türdrücker und Beschläge berücksichtigen.
- Öffnungswinkel prüfen.
- Türschwelle messen.
- Bewegungsfläche vor der Tür prüfen.
- Breite des tatsächlich verwendeten Rollstuhls oder Rollators vergleichen.
Welche Türbreite ist für welchen Zweck sinnvoll?
| Einsatzbereich | Sinnvolle lichte Breite |
|---|---|
| Normale Innentür | ca. 80 cm oder mehr |
| Barrierefreie Wohnung | mindestens 80 cm, je nach Anforderung |
| Rollstuhlgerechte Wohnung | 90 cm |
| Wohnungseingang für Rollstuhlnutzung | 90 cm |
| Barrierefreies Bad | 90 cm bei Rollstuhlnutzung |
| Öffentlich zugängliches Gebäude | mindestens 90 cm |
| Größere Pflegehilfsmittel | 90–100 cm oder mehr |
| Bettentransport | häufig deutlich breiter erforderlich |
Die Werte sind als Planungsorientierung zu verstehen. Insbesondere bei Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Bereichen können aufgrund des Transports von Pflegebetten und anderer Geräte größere Türbreiten erforderlich sein.
Was bedeutet Türblattbreite?
Die Türblattbreite wird häufig in Produktangeboten angegeben. Sie darf jedoch nicht mit der lichten Durchgangsbreite verwechselt werden.
Beispielsweise kann eine Tür mit 95 cm Türblatt aufgrund der Zarge eine deutlich geringere freie Durchgangsbreite besitzen.
Für die Beurteilung der Barrierefreiheit ist deshalb die tatsächlich nutzbare Öffnung entscheidend.
Schiebetür oder Drehflügeltür?
Bei eingeschränkter Beweglichkeit können Schiebetüren Vorteile bieten. Das Türblatt benötigt keinen Schwenkbereich und blockiert dadurch weniger Bewegungsfläche.
Allerdings muss auch eine Schiebetür ausreichend breit sein. Außerdem müssen Griff, Bedienkraft und Bewegungsflächen berücksichtigt werden.
Bei Drehflügeltüren kommt zusätzlich der Schwenkbereich des Türblatts hinzu. Deshalb ist die Raumplanung bei diesen Türen besonders wichtig.
Fazit: Barrierefreie Türbreiten 2026
Für die Planung barrierefreier Türen ist vor allem die lichte Durchgangsbreite entscheidend. Eine Breite von 80 cm kann bei vielen barrierefreien Wohnungstüren innerhalb der Wohnung als Mindestmaß relevant sein. Für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sowie bei öffentlich zugänglichen Gebäuden sind 90 cm lichte Durchgangsbreite ein zentraler Richtwert.
Für Menschen mit Gehstützen oder Rollator können 80 cm je nach Hilfsmittel ausreichen. 90 cm bieten jedoch deutlich mehr Komfort und Reserven. Bei Elektrorollstühlen, Pflege- oder Spezialrollstühlen sollte immer die tatsächliche Gesamtbreite des Hilfsmittels gemessen werden.
Ebenso wichtig wie die Türbreite sind Bewegungsflächen, Türschwellen, Öffnungsrichtung, Türdrücker und Flurbreiten. Barrierefreiheit entsteht daher nicht durch ein einzelnes Maß, sondern durch das Zusammenspiel aller Bereiche.
Bei Neubau oder größerem Umbau sollte die konkrete Planung anhand der aktuellen Fassung der einschlägigen DIN-Normen, der Landesbauordnung und gegebenenfalls weiterer technischer Vorgaben geprüft werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bayern barrierefrei – Leitfäden zum barrierefreien Bauen – Informationen zu DIN 18040 und barrierefreier Planung.
- Praxisleitfaden Barrierefreiheit NRW – Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude.
- DGUV – Barrierefreie Arbeitsgestaltung: Türen – Angaben zu Türbreite und Türhöhe.
- Pflege.de – Barrierefreie Türen und Eingänge – Übersicht zu Türbreiten und Bewegungsflächen.
- REHADAT – Informationen zu Hilfsmitteln und Barrierefreiheit.